Rechtsformen
Demenznetzwerke können in unterschiedlichen Rechtsformen tätig sein. Die meisten Verbünde sind als eingetragener Verein (e.V.) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert. Einige besitzen aber auch gar keine Rechtsform.
Der eingetragene Verein – e.V.
Da ein Demenznetzwerk wirtschaftlich gesehen eine Non-Profit-Organisation ist, also keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt, kann die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) sinnvoll sein. Demenznetzwerke wählen diese Rechtsform häufig, weil dadurch Mitgliedsbeiträge erhoben werden können, die zur Finanzierung des Verbunds von großer Bedeutung sind.
Die Regeln eines Vereins
Wie betreibt man ein Netzwerk als gemeinnützigen Verein? Welche Gremien haben welche Funktion? Katja Dierich über die Vereinsarbeit im Qualitätsverbund Netzwerk im Alter – Pankow e.V. (QVNIA).
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann dann sinnvoll sein, wenn sich das Netzwerk primär aus den eigenen Angeboten – also selbsterwirtschaften Mitteln – finanziert und keine Mitgliedsbeiträge erhebt. Durch die hierarchisch organisierte Steuerungsform als GmbH – mit Geschäftsführern, Bereichsleitern, Stellvertretern und festangestellten Mitarbeitern – sind die Rollen und Funktionen innerhalb des Netzwerkes klar definiert. Sowohl die Netzwerksteuerung als auch die Netzwerkstrukturen sind dadurch stabil und nicht personenbezogen.
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Netzwerk ohne Rechtsform
Einige Verbünde besitzen keine Rechtsform. Die Akteure sind dann zum Teil über Kooperationsvereinbarungen an das Netzwerk gebunden. Aufgrund der fehlenden Rechtsform, aus der sich in der Regel die Handlungsgrundlage ergibt (z.B. einer Satzung), weisen diese Netzwerke häufig einen geringen Grad an Formalisierung auf. In einem Versorgungsverbund, der im Rahmen des DemNet-D-Projekts evaluiert wurde, sind die Steuerungsprozesse weitestgehend frei von Hierarchien, Strukturmustern, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten oder festen Funktionen der einzelnen Akteure.