Finanzierung über Geld- und Sachleistungen einer Gebietskörperschaft
Bei Demenznetzwerken, die sich in erster Linie über die Kommune finanzieren, handelt es sich meist um. Ein Netzwerk fungiert beispielsweise als Fachstelle einer Stadt. Ein anderes besitzt die Rechtsform eine eingetragenen Vereins, in dem ein städtischer Mitarbeiter für die Geschäftsführung des Netzwerks freigestellt ist. Die Anzahl der Akteure ist bei beiden Netzwerken sehr unterschiedlich. Während das Netzwerk der Fachstelle der Stadt insgesamt 100 Akteure vernetzt hat, konnte die kommunale Leitstelle insgesamt 18 Akteure als Mitglieder an den eingetragenen Verein binden. Zur Veranschaulichung des organisatorischen Aufbaus beider Netzwerke sollen die folgenden Organigramme dienen.
Beide Netzwerke verfügen über hauptamtliches Personal, das von der regionalen Gebietskörperschaft finanziert wird. Die Fachstelle besitzt zwei Mitarbeiter, wobei sich die Koordination des Demenznetzwerks auf eine Vollzeitstelle summiert. Die kommunale Gebietskörperschaft finanziert dabei nicht nur die für die Netzwerkarbeit abgestellten Mitarbeiter mit 40.000€ bis 50.000€ pro Jahr, sondern stellt auch die Räumlichkeiten (ca. 5.000€ bis 7.000€ pro Jahr) und zusätzliche finanzielle Mittel (12.500€ pro Mitarbeiter pro Jahr) für Projekte, Reisen, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Fachtagen und anderen Ausgaben des Netzwerkes zur Verfügung. Dadurch ergibt sich ein Finanzierungsvolumen von bis zu 82.000€ pro Jahr.
Beim zweiten Netzwerk dieses Finanzierungskonzepts übernimmt die Kommune ebenfalls die Finanzierung der Geschäftsführung im Umfang einer vollen Stelle und finanziert außerdem die Infrastrukturkosten (Raummiete, Strom usw.) und Kommunikationskosten (Telefon, Fax, Porto usw.). Insgesamt verfügt dieses Netzwerk über sieben Mitarbeiter, von denen jedoch die meisten über weitere Quellen finanziert werden.
Beide Demenznetzwerke konnten von einer Anschubfinanzierung über öffentliche Fördergelder, die die Netzwerkbildung initiierten, profitieren, und gingen anschließend in eine kommunale Finanzierung über. Eine weitere wesentliche Finanzierungsquelle für das Netzwerk mit der Rechtsform des eingetragenen Vereins, sind die Mitgliedsbeiträge. Außerdem verfügen beide Netzwerke über Finanzmittelsurrogate der im Netzwerk aktiven Träger sowie über Spenden und Sponsoringeinnahmen. Bei einem der Netzwerke wurden sogar kurzfristige Kredite genutzt, um Finanzierungslücken zwischen einzelnen Förderphasen auszugleichen.